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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Intermedia Verlags GmbH für Druck-, Gestaltungs- und Werbeleistungen. Ausschließlich für Unternehmer nach § 14 BGB.

§ 1 Geltungsbereich und Leistungsgegenstand

Die Intermedia Verlags GmbH (im Folgenden „Intermedia“) erbringt Leistungen rund um Druck und Werbung: die Gestaltung, Herstellung und Lieferung von Flyern, Handzetteln, Visitenkarten, Broschüren, Katalogen, Plakaten, Bannern, Aufklebern, Stempeln und vergleichbaren Druck- und Werbeerzeugnissen sowie auf Wunsch deren Verteilung oder Veröffentlichung.

Zur Werbeleistung gehört ein Partnereintrag des Kunden auf betriebs-register.de. Die Veröffentlichung der vom Kunden zur Veröffentlichung bestimmten Angaben findet dort statt. Einzelheiten regelt § 11.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge mit Intermedia und somit für alle Kunden unserer Leistungen verbindlich. Sie gelten bei Vertragsabschluss als vereinbart. Intermedia erbringt seine Leistungen ausschließlich aufgrund dieser AGB, insofern nicht etwas anderes, vom Vertrag Abweichendes, schriftlich vereinbart wurde.

Geschäftsbedingungen des Kunden finden ausdrücklich keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn Intermedia der Einbeziehung der AGB des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragspartner

Der Vertrag kommt zustande zwischen Intermedia und dem Kunden. Intermedia schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern nach § 14 BGB. Ein Unternehmer nach § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

An Verbraucher nach § 13 BGB richtet sich das Angebot nicht. Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, als Unternehmer zu handeln.

§ 3 Vertragsdauer und Kündigungsfristen

Die Preise für die kostenpflichtigen Leistungen von Intermedia richten sich nach der vertraglichen Vereinbarung; Preislisten und Angebote sind auf Anfrage erhältlich.

Bei Verträgen über wiederkehrende Werbeleistungen beträgt die Mindestlaufzeit entsprechend der vertraglichen Vereinbarung 12, 24 oder 36 Monate, soweit nicht vertraglich eine abweichende Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Vertragsabschluss.

Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Es gilt das Datum des Poststempels. Preisnachlässe finden bei der Laufzeitverlängerung keine Anwendung. Intermedia ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.

Ein einzelner Druckauftrag ohne vereinbarte Laufzeit endet mit vollständiger Lieferung und Bezahlung; einer Kündigung bedarf es nicht.

§ 4 Vertragsschluss

Die Auftragserteilung des Kunden erfolgt entweder schriftlich, über das Anfrageformular auf intermedia-verlag.com oder telefonisch. Bei telefonischer Auftragserteilung zeichnet Intermedia diese nach Einwilligung des Kunden auf, um neben den Vertragsbestandteilen auch sämtliche Vereinbarungen und Nebenabreden des Kunden mit Intermedia zu sichern und zu protokollieren.

Eine Anfrage über das Formular auf intermedia-verlag.com ist noch kein Vertragsschluss, sondern die Aufforderung an Intermedia, ein Angebot abzugeben. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung von Intermedia oder mit der Ausführung des Auftrages zustande.

Wir behalten uns vor, die Herstellung erst nach Zahlung des Kunden zu beginnen. Der Kunde erhält eine Auftragsbestätigung schriftlich, postalisch oder — sofern vorhanden — per E-Mail.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Preisvereinbarung wird, ggf. unter Gewährung von Preisnachlässen, telefonisch vereinbart und in der Aufzeichnung des Vertragsgesprächs im Einverständnis mit dem Kunden festgehalten.

Die Preise für die Erbringung aller Leistungen von Intermedia richten sich nach der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden. Der Kunde zahlt zusätzlich die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Alle zwischen dem Kunden und Intermedia vereinbarten Preise sind Nettopreise.

Die Rechnungssumme ist nach Rechnungsstellung zu Beginn der Vertragslaufzeit bzw. bei Einzelaufträgen mit Rechnungsstellung sofort fällig. 10 Tage nach Rechnungsstellung befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Intermedia.

§ 6 Auflagenregelung bei Werbeschaltungen

Bei kostenpflichtigen Werbeschaltungen im Rahmen des mit Intermedia geschlossenen Vertrages können vertraglich bis zu sechs (6) Auflagen vereinbart werden. Als Auflage gilt die vereinbarte Herstellung und Veröffentlichung bzw. Verteilung des jeweiligen Werbemittels. Jede einzelne Auflage wird jeweils nach Ablauf eines Quartals, mithin alle drei (3) Monate ab dem maßgeblichen Vertragsschluss- bzw. Leistungsbeginn, zur Zahlung fällig. Die quartalsweise Fälligkeit tritt unabhängig davon ein, ob der Kunde die hergestellte Auflage abgerufen oder genutzt hat.

Die für das jeweilige Vertragsjahr verbindlich vereinbarte Anzahl weiterer Auflagen beträgt drei (3) Auflagen pro Kalenderjahr und wird im individuellen Auftragsformular des Kunden verbindlich festgelegt und ist Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages. Eine nachträgliche einseitige Änderung der vereinbarten Auflagenanzahl durch den Kunden ist ausgeschlossen; Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Intermedia.

§ 7 Druckdaten, Freigabe und Abnahme

Der Kunde stellt die zu druckenden Inhalte bereit oder gibt die von Intermedia erstellte Gestaltung frei. Da die Herstellung unmittelbar nach der Freigabe beginnt, ist der Kunde verpflichtet, die Vorlage vor der Freigabe umgehend und vollständig zu prüfen — insbesondere auf Rechtschreibung, Zahlen, Anschriften, Bildauswahl und Vollständigkeit — und Änderungswünsche vor der Freigabe mitzuteilen.

Mit der Druckfreigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit des Inhalts. Nach erteilter Freigabe sind Änderungen nur möglich, solange die Herstellung noch nicht begonnen hat; entstehen dadurch Kosten, trägt sie der Kunde.

Meldet sich der Kunde nach Erhalt der Lieferung bzw. nach Veröffentlichung des Partnereintrages nicht innerhalb von 5 Werktagen mit einer Beanstandung, gilt die Leistung als abgenommen. Ergänzend gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB.

Handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten und stellen keinen Mangel dar: Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Proof und Druck sowie zwischen einzelnen Auflagen, geringfügige Abweichungen in Papierton, Format und Beschnitt sowie Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.

§ 8 Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass Intermedia die im Rahmen der Vertragsdurchführung gelieferten, personenbezogenen Daten insgesamt oder teilweise verarbeitet, soweit dies zur Erfüllung des Auftrages erforderlich ist — bei Werbemitteln einschließlich der Veröffentlichung der vom Kunden zur Veröffentlichung bestimmten Angaben.

Der Kunde ist ferner damit einverstanden, dass Intermedia die zur Veröffentlichung bestimmten Angaben zum Zweck des Partnereintrages nach § 11 an den Betreiber des Portals betriebs-register.de weitergibt und dieser sie dort öffentlich zugänglich macht. Ohne diese Weitergabe lässt sich der Partnereintrag nicht erbringen.

Der Kunde kann seine Zustimmung zur Nutzung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen dieser AGB jederzeit für die Zukunft widerrufen; der Partnereintrag wird dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt entfernt.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität, Gestaltung und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Beiträge ausschließlich und uneingeschränkt selbst verantwortlich.

Der Kunde sichert zu, dass er über alle Rechte an den von ihm gelieferten Vorlagen, Texten, Bildern, Logos und Marken verfügt und dass deren Vervielfältigung und Verbreitung keine Rechte Dritter und keine gesetzlichen Bestimmungen verletzt. Intermedia ist nicht verpflichtet, die Vorlagen darauf zu prüfen. Wird Intermedia von einem Dritten wegen einer solchen Verletzung in Anspruch genommen, stellt der Kunde Intermedia von diesen Ansprüchen frei.

Intermedia übernimmt keine Garantie und keine Haftung für die ununterbrochene, vollständige und fehlerfreie Verfügbarkeit seiner Webseiten. Für Verzögerungen von vereinbarten Terminen und Fristen durch Störungen, Wartungsarbeiten oder Umstände, die Intermedia nicht zu vertreten hat, übernimmt Intermedia keine Haftung.

Im Übrigen haftet Intermedia unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Intermedia nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich am Nächsten kommt.

Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Auf den Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

§ 11 Partnereintrag und Veröffentlichung auf betriebs-register.de

Zum Leistungsumfang gehört ein Partnereintrag des Kunden im Firmenportal betriebs-register.de. Die Veröffentlichung der Werbe- und Firmenangaben des Kunden findet dort statt; das Portal wird von einem Partnerunternehmen betrieben. Der Eintrag wird nach Vertragsschluss angelegt und für die Dauer des Vertrages (§ 3) vorgehalten.

Der Kunde stellt die Angaben für den Partnereintrag bereit und ist für deren inhaltliche Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit ausschließlich selbst verantwortlich. § 7 gilt für den Partnereintrag entsprechend: Der Kunde prüft die veröffentlichten Angaben nach Erhalt seiner Unterlagen umgehend und teilt Änderungswünsche unverzüglich mit.

Intermedia schuldet das Anlegen und Vorhalten des Eintrages, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Eine bestimmte Zahl von Aufrufen, Anfragen oder Platzierungen in Suchmaschinen wird nicht geschuldet. Für Störungen, Wartungsarbeiten oder Ausfälle des Portals gilt § 9 entsprechend.

Mit Ende des Vertrages endet auch der Partnereintrag; er wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus dem Portal entfernt.

Stand: September 2026